Geflügelpest: Stallpflicht gilt ab 50 Tieren in Gebieten mit stark erhöhtem Risiko
Aufgrund zunehmender Fälle von Geflügelpest bei Wildvögel in Österreich wurde für stark gefährdete Gebiete in ganz Österreich Stallpflicht mit Beginn am 10. Jänner 2023 verordnet.
Das gesamte Bundesgebiet ist in Gebiete „mit erhöhtem Risiko“ und in Gebiete „mit stark erhöhtem Risiko“ unterteilt
Folgende vorbeugende Schutzmaßnahmen sind in Gebieten mit erhöhtem Risiko einzuhalten:
- Enten und Gänse sind von anderem Geflügel getrennt zu halten.
- Das Geflügel ist bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen (Netze, Dächer).
- Die Fütterung und Tränkung der Tiere nur im Stall oder einem Unterstand erfolgt, der das Zufliegen von Wildvögeln verhindert.
- Die Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben.
- Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen.
- Der Behörde (der Amtstierärztin/dem Amtstierarzt) ist zu melden,
- wenn beim Geflügel ein Abfall (Rückgang) der Futter- und Wasseraufnahme um mehr als 20 Prozent
- oder ein Abfall (Rückgang) der Eierproduktion um mehr als 5 Prozent für mehr als 2 Tage besteht,
- oder wenn die Sterberate höher als 3 Prozent in einer Woche ist.
Folgende vorbeugende Schutzmaßnahmen sind in Gebieten mit stark erhöhtem Risiko einzuhalten:
- Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel sind dauerhaft in Stallungen oder jedenfalls in geschlossenen Haltungsvorrichtungen, die zumindest oben abgedeckt sind, so zu halten, dass der Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot bestmöglich vermieden wird und zu wildlebenden Wasservögeln jedenfalls ausgeschlossen ist.
- Geflügelbetriebe unter 50 Tieren sind von der dauerhaften Haltung in Ställen ausgenommen,
- wenn Geflügel durch Netze, Dächer, horizontal angebrachtes Gewebe
- oder andere geeignete Mittel vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist
- oder die Fütterung und Tränkung der Tiere nur im Stall oder einem Unterstand erfolgt, der das Zufliegen von Wildvögeln verhindert.